Die Volksanwaltschaft ist nach Art 148a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auch zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Bundesverwaltung zuständig und hat dazu den Ort einer Freiheitsentziehung zu besuchen und zu überprüfen, das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer verwa
Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz 1975 angeführten festen Beträgen ist nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl. II Nr. 430/2023). Die festen Gebührenbeträge im GebAG werden damit mit wenigen Ausnahmen im Au
Wichtig für alle im Jahr 2019 oder 2020 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Die Eintragungsfrist endet exakt fünf Jahre nach dem Tag der Eintragung des oder der Sachverständigen für das betreffende Fachgebiet (§ 6 Abs 1 SDG). Das Ende Ihrer Eintragung ersehen Sie auf Ihrem Sachver
Das Bundesministerium für Justiz hat mitgeteilt, dass mit 5. Dezember 2023 der reguläre Betrieb der ID Austria startet und die Handy-Signatur/Bürgerkarte endgültig umgestellt wird. Ab diesem Tag ist die Anmeldung (zB auf justizonline) mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte zwar weiterhin möglich, jedoc
Erledigung bmj.gv.at Geschäftszahl: 2022-0.845.204 Compliance – Weihnachtszeit und Verbot der Geschenkannahme oder sonstiger Vorteile Korruption beginnt in vielen Fällen mit der Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen, die im Hinblick auf eine amtliche Stellung oder Amtsf
Nach § 434d Abs 2 StPO: in der Fassung des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2022 (BGBl. I Nr. 223/2022) ist der Hauptverhandlung in Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB bei sonstiger Nichtigkeit für die gesamte Dauer ein Sachverständiger (§ 430 Ab
Das Bundesministerium für Justiz hat mit Erlass vom 12. Dezember 2022 bekanntgegeben, dass ab 1.1.2023 neue Ausweiskarten für die Gerichtssachverständigen (und Dolmetscher:innen) ausgegeben werden. Dies beruht auf der infolge der Zivilverfahrens-Novelle 2022 , BGBl. I Nr. 61/202 mit diesem Zeitpunkt
Seit 1.5.2022 sind Zusatzeintragungen in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste über Ausbildung und berufliche Laufbahn, Infrastruktur und den Umfang der bisherigen Tätigkeit als Sachverständige (insbesondere zur Anzahl der Bestellungen und zum Gegenstand der Gutachten ) kostenlo
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