Wichtig für alle im Jahr 2021 oder 2022 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Die Eintragungsfrist endet exakt fünf Jahre nach dem Tag der Eintragung des oder der Sachverständigen für das betreffende Fachgebiet (§ 6 Abs 1 SDG). Das Ende Ihrer Eintragung ersehen Sie auf Ihrem Sachver
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