Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen (BGBl II 2006/252) wurden aufgrund der Anpassungsbestimmung des § 31a Gerichtsgebührengesetz – GGG auch für Sachverständige oder Anwärter relevante Gebührensätze mit Wirksamkeit vom 1
Für das Jahr 2009 sind folgende wesentliche neue gesetzliche Regelungen beschlossen worden: Zivilverfahrens-Novelle 2009 (BGBl I 2009/30): Äußerungsfrist: Mindestens 7, Regelfall 14 Tage Den Parteien (§ 40 Abs 1 GebAG, siehe sogleich) ist im Gebührenbestimmungsverfahren Gelegenheit zur Äußerung zum
Die umfangreichen Änderungen durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008 siehe die Schlagzeile GebAG und SDG zum 1.1.2008 geändert!) erfordern auch eine Änderung der Richtlinie zum Bildungs-Pass, die in der Delegiertenversammlung vom 16.5.2009 beschlossen wurde. Dabei wurden auch weitere
§ 31 a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) enthält eine Wertanpassungsklausel : Danach sind die Gebühren und Bemessungsgrundlagen neu festzusetzen, sobald und soweit sich der Verbraucherpreisindex 2000 gegenüber der letzten Festsetzung zugrunde gelegten Indexzahl um mehr als 5 vH geändert hat. Mit 1.
Punkt 1.7 der in der Delegiertenversammlung vom 4.4.1992 beschlossenen und in der Delegiertenversammlung vom 5.6.2004 ergänzten Standesregeln enthielt ein nahezu vollständiges Verbot von Werbung , dessen Akzeptanz in den letzten Jahren deutlich geschwunden ist, zumal ähnliche Verbote auch in anderen
Die durch die Änderung des Punktes 1.7 der Standesregeln bewirkte Lockerung des Werbeverbots durch Zulassung nicht reklamehafter Information über die Sachverständigeneigenschaft ermöglicht es, potenzielle Auftraggeber wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden, aber auch einzelne Pe
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Mit 1.9.2013 tritt das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 (BRÄG 2013) in Kraft. So wie schon seinerzeit das BRÄG 2008 enthält auch dieses für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare bedeutsame Gesetzeswerk einige für das Sachverständigenwesen relevante Vorschriften: Sachverständigenliste Die Ger
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