11.05.2017
Zerreißung eines Organs oder eines Gefäßes, ausgelöst durch Zug, Verdrehung oder Kompression
Beim Fußgängeranprall wird hierunter die Bewegungsphase zwischen dem Erstanprall des Fußgängers (oder auch Radfahrers) auf der Fahrbahn und dem Bereich der Endlage verstanden.
In der Rutschphase zurückgelegte Strecke eines angefahrenen Fußgängers. Man unterscheidet die Längsrutsch- und die Querrutschweite ohne Rollen.
liegt dann vor, wenn dem Fahrzeuglenker eine unzulässig hohe Geschwindigkeit technisch nachgewiesen werden kann, und er aus dem De-facto-Gefahrenerkennungspunkt unter sonst gleichen Bedingungen mit der Anhaltestrecke, aus der zulässigen Fahrgeschwindigkeit die Kollisionsstelle nicht erreicht haben w
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