Die Volksanwaltschaft ist nach Art 148a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auch zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Bundesverwaltung zuständig und hat dazu den Ort einer Freiheitsentziehung zu besuchen und zu überprüfen, das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer verwa
Die Volksanwaltschaft ist nach Art 148a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auch zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Bundesverwaltung zuständig und hat dazu den Ort einer Freiheitsentziehung zu besuchen und zu überprüfen das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer verwal
Kontrolliertes Herbeiführen der physikalisch maximal möglichen Verzögerung. Bei Pkw mit wird meist die maximale Verzögerung kurz vor Erreichen der Blockiergrenze erreicht. Spurzeichnung, auch bei Fahrzeugen ohne ABS, tritt aber trotz maximaler Bremswirkung nicht unbedingt auf. Blockierbremsung mit a
Das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich auf der Fahrbahn befindlichen, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, insbesondre einem haltenden Fahrzeug
Die zwischen objektiver Reaktionsaufforderung und rechnerischem Bremsbeginn liegende Zeit (Strecke) wird von Sachverständigen als Vorbremszeit (Strecke) bezeichnet.
Das Internet und einfach zu handhabende Softwareanwendungen laden Sachverständige geradezu dazu ein, Inhalte 1:1 in Gutachten zu übernehmen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten die betreffenden Inhalte von ihren Autoren zur Nutzung für die Öffentlichkeit freigegeben sein, besteht ebenso kein
Nach der mit 1.3.2006 in Kraft getretenen Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle; BGBl I 2005/133) sind nunmehr Telefon- und Faxwerbung sowie Werbe-E-Mails zur Direktwerbung oder an mehr als 50 Personen ohne Zustimmung an alle Adressaten (Konsumenten und Unternehmer) unzulässig (§ 107 Abs
Vorwärtsbewegung eines Insassen oder Gepäckstückes im Fahrzeug bei einer Frontalkollision. Wird durch Angurten weitgehend verhindert
Im Gegensatz zur Rückwärtsrechung wird der Unfallablauf im Vorwärtsrichtung, beginnend mit der Ausgangssituation betrachtet. Durch eine Simulation wird in der Regel computerunterstützt ermittelt, welche Endsituation sich bei Variationen der Ausgangssituation einstellen.
Die in § 25 Abs 1a Gebührenanspruchsgesetz - GebAG geregelte Warnpflicht der Sachverständigen ist von großer Bedeutung, weil ihre Nichtbefolgung ganz massive Konsequenzen nach sich zieht: Wird sie verletzt, verlieren Sachverständige oft erhebliche Teile ihres Gebührenanspruchs! Sachverständige haben
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