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1. Die neuen Rahmengebühren Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) hat durch die Neugestaltung des § 34 Abs 3 GebAG ein System von Gebührenrahmen ausformuliert, das weit gehend an die Stelle der bisherigen Regelung des § 34 Abs 4 GebAG tritt und damit die Bezugnahme auf Gebührenordnungen,
Themen: 09:00 Uhr Registrierung im Eingangsbereich 09:30 Uhr Begrüßung und Eröffnungsrede Begrüßung der Teilnehmer:innen durch Dr. Matti BUNZL Künstlerisch-wissenschaftlicher Direktor Vorstellung der Tagung und Einführung in das Thema durch Patrick KOVACS 09:45 Uhr Keyspeaker Prof. Dr. Henry KEAZOR
Technisch bedingtes, unzweckmäßig starkes Ansprechen der Bremsanlage eines Rades oder einer Achse.
Prozentualer Anteil der beaufschlagten Fahrzeugbreite, bei Fahrzeug-Fahrzeugkollisionen oder auch bei einem Fahrzeug-Hindernis-Anprall. Ein Überdeckungsgrad von 100% bedeutet, dass die gesamte Fahrzeugbreite bei der Fahrzeugkollision erfasst ist. Bei einer teilüberdeckten Kollision spricht man auch
Die durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 mit 1.1.2008 geänderten Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) und des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG) haben großen Einfluss auf die praktische Sachverständigentätigkeit . Mit 1.1.2008 gibt es zahlreiche Fälle, in denen sich
Eine Krümmung mit zu- oder abnehmenden Halbmesser im Grundriss einer Straße; sie soll die Richtungsänderung erleichtern. (siehe auch Tangentenabrückung und Klotoide)
Das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem in der gleichen Richtung auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer, sowie das Nebeneinander fahren von Fahrzeugreihen auch mit unt
24.5.2018
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