1 von 24 www.ris.bka.gv.at BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 13. Jänner 2017 Teil I 10. Bundesgesetz: Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016 (NR: GP XXV RV 1346 AB 1404 S. 158. BR: 9672 AB 9709 S. 862.) [CELEX-Nr.: 32015L0849] 10. Bunde
Häufig verwendete Begriffe in Verkehrs- und Kfz-technischen Gutachten Zusammengestellt und aktualisiert vom SV. Karl PFEIFFER und Ing. Clemens PFEIFFER auf Basis der im Nachhang genannten Arbeiten des Kollegen Ing. Fritz SACHER, dem wir ebenso wie dem Kollegen Univ. Prof. Dr. WIELKE für Hilfe und An
Gerichtsgutachten enthalten mitunter Wendungen, die im allgemeinen Geschäftsverkehr als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Freizeichnungsklauseln“ oder schlicht als „Kleingedrucktes“ zu bezeichnen wären. Damit sind Textpassagen gemeint, die nicht zum eigentlichen Gutachten (also Befund und Gutachte
§ 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) enthält eine Wertanpassungsklausel : Danach sind die Gebühren und Bemessungsgrundlagen neu festzusetzen, sobald und soweit sich der Verbraucherpreisindex 2000 gegenüber der letzten Festsetzung zugrunde gelegten Indexzahl um mehr als 5 vH geändert hat. Mit 1.8
E-Justice in the European Union EuroExpert Symposium hosted by: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Friday, 30th June 2017 Venue/Ort Großer Schwurgerichtssaal des Landgerichts für Strafsachen Wien (Regional Criminal
Aus der Praxis mehren sich Anfragen, ob die Abgabe einer in § 25 Abs 1a GebAG vorgesehenen Gebührenwarnung die im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft enthaltene Frist zur Erstattung des Gutachtens berührt. Das Gesetz schweigt erstaunlicher Weise zu dieser naheliegenden Frage. Es sind a
1. Die neuen Rahmengebühren Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) hat durch die Neugestaltung des § 34 Abs 3 GebAG ein System von Gebührenrahmen ausformuliert, das weit gehend an die Stelle der bisherigen Regelung des § 34 Abs 4 GebAG tritt und damit die Bezugnahme auf Gebührenordnungen,
Folgende Konstellation tritt in der Praxis häufig auf: Ein Privatgutachter fertigt von einem zu schätzenden Kraftfahrzeug Lichtbilder an, nimmt die Schätzung vor und schließt die Lichtbilder seinem Gutachten an. Es kommt zum Prozess, in dem das Privatgutachten als Urkunde vorgelegt wird. Darf nun de
Die Sachverständigen Wenn die Lebensumstände immer komplizierter, Fragen und Antworten in allen Bereichen immer komplexer werden, besteht ein starker Bedarf nach Orientierung, nach fachkundiger Ermittlung und Aufarbeitung diffiziler Sachverhalte sowie nach leicht fasslicher Darstellung der Ergebniss
Der Verband Der Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland vertritt als Mitglied des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen die Interessen der in diesen Bundesländern für die Gerichte tätigen Sachverständigen. Der Verband ist ein rechtlich selbständiger Verein nach dem Vereinsgesetz 20
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