1. Die neuen Rahmengebühren Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) hat durch die Neugestaltung des § 34 Abs 3 GebAG ein System von Gebührenrahmen ausformuliert, das weit gehend an die Stelle der bisherigen Regelung des § 34 Abs 4 GebAG tritt und damit die Bezugnahme auf Gebührenordnungen,
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