Beendigung eines Bewegungszustandes. Nach der gesetzlichen Definition (STVO §2): Das durch die Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Zaum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges.
Strecke zwischen Bremsentschluss im Unfall Gefahrenerkennung und kollisionsfreier Strecke bis zum Fahrzeugstillstand. Summe aus Vorbrems- und Bremsstrecke (siehe %%Gefahrerkennung$$ und %%Reaktion$$).
Die im Anhaltevorgang erforderlichen Verrichtungen und die diesem gegebenenfalls vorausgehenden Eindrücke sowie deren Verarbeitung sind im Schaubild "Gefahrerkennung und Reaktion", dort auch für den Sonderfall einer Gefahrensituation - detailliert dargestellt.
Zeitspanne zwischen Bremsentschluss (im Unfall Gefahrenerkennung) und kollisionsfreier Strecke bis zum Fahrzeugstillstand. Summe aus Vorbremszeit und Bremszeit (siehe %%Gefahrerkennung$$ und %%Reaktion$$).
Die kinematische Darstellung eines Unfallherganges auf Grundlage der Berechnungsergebnissen eines Zeit-Weg-Ablaufes bzw. nach den Ergebnissen einer Simulation. Da bewegte Bilder eine hohe Suggestivwirkung haben, ist es besonders wichtig, die Grundlagen die zur Erzeugung der Animation führten, sowie
Bei Werkstoffen aus Stahl kommt es in Abhängigkeit von der Temperatur zu verschiedenen Anlauffarben, aus denen jedenfalls auf Materialtemperaturen und auch Materialüberhitzungen geschlossen werden kann (z.B. Pleuellager).
Login nicht erfolgt Bitte kontaktieren Sie den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs. Telefon: 01 405 45 46.
Geneigte Fahrfläche zum Ausgleich verschiedener Höhenniveaus, z. B. zwischen Fahrbahn und Gehsteig.
Immer wieder benötigen Sachverständige zur Erfüllung eines Gerichtsauftrags eine oder mehrere fallspezifisch relevante Normen , die sie in der Regel nur gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr vom Austrian Standards Institute (ASI) oder einer vergleichbaren Institution beziehen können. In diesem Zusammen
Nach DIN 70012 ist die Ansprechdauer ist die Zeitspanne vom Beginn des Bremsvorganges bis zu dem Augenblick, in dem die Bremse beginnt, die Bremskraft zu entwickeln. Vom Standpunkt des SV ist diese Definition korrekturbedürftig.
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