Bei der Fahrzeugschätzung ist zwischen Serienausstattung, Sonderausstattung und Zubehör zu unterscheiden: <u>Ausstattung</u> ist definitionsgemäß nicht oder nicht ohne weiteres vom Fahrzeug trennbar. <u>Zubehör</u>ist hingegen vom Fahrzeug trennbar und meist nicht markenspezifisch.
Bei der Reifenherstellung sind Gewichtsunterschiede im Reifen unvermeidlich, die, wenn sie im Umfang auftreten statische, wenn sie die Reifenseiten betreffen dynamische Unwucht erzeugen. Mit Hilfe der Auswuchtmaschine wird die Unwucht nach Richtung und Größe bestimmt und durch Gegengewichte ausgegli
13.09.2023
18.04.2024
Ein Sicherheitsgurt, der sich automatisch auf- und abrollt. Bei einem ruckartigen Abrollen blockiert der Gurt durch eine spezielle Mechanik, damit wird beim Unfall ein weiteres Aufrollen verhindert.
Mit 1.9.2013 tritt das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 (BRÄG 2013) in Kraft. So wie schon seinerzeit das BRÄG 2008 enthält auch dieses für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare bedeutsame Gesetzeswerk einige für das Sachverständigenwesen relevante Vorschriften: Sachverständigenliste Die Ger
Mit dem BGBl I Nr 10/2017 ist das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 (BRÄG 2016) in Kraft getreten. Wie schon das BRÄG 2008 und das BRÄG 2013 bringt auch dieses für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare bedeutsame Gesetzeswerk einige für das Sachverständigenwesen relevante Neuerungen: Sachvers
unbefestigter Randbereich neben der befestigten Fahrbahn (Asphalt oder Beton)
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