Großflächiger, auf den Reifenlatsch beschränkter Abrieb der Reifenlauffläche infolge einer Blockierbremsung über eine lange Distanz oder einen ausgeprägten Schleudervorgangs mit blockierten Rädern
Die Rollen des Prüfstandes werden durch Elektromotoren angetrieben, durch die gebremsten Räder eines Kfz gehemmt; die Bremsleistung jedes Rades wird gesondert gemessen und dadurch auch festgestellt, ob die Bremswirkung gleichmäßig ist.
Beim Bremsen auftretende Differenz zwischen Fahrzeuggeschwindigkeit und Radumfangsgeschwindigkeit.
Distanz zwischen Betätigung der Bremseinrichtung und Fahrzeugstillstand.
In einer tatsächlichen Situation vorhandene Möglichkeiten der Bremsanlage, eine Verzögerung zu realisieren. Bei schneller Kurvenfahrt ergibt sich beispielsweise ein eindeutig geringeres Bremsvermögen, als bei Geradeausfahrt.
Durch einen Bremsversuch lässt sich klären, welche Bremsverzögerung ein Fahrzeug auf einer bestimmten Fahrbahnoberfläche realisieren kann. Diese Verzögerung wird mit einem Bremsverzögerungsmessgerät festgehalten. Messfehler treten auf, wenn das Bremsnicken nicht berücksichtigt wird und wenn das Gerä
Verlauf der Abbremsung zwischen Betätigungsbeginn und Ende der Bremsung.
Zu vermeidende Bezeichnung für Bremsstrecke
Durch Auffahren des Vorderfahrzeuges wird die Bremsstrecke des Nachfahrenden verkürzt, wodurch mehrfaches Auffahren erfolgen kann. (Serienunfall, Massenkarambolage)
Das erst knapp vor Jahresende beschlossene und am 30.12.2010 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) bringt auf 246 Seiten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen. Hier können nur die für die gerichtliche Sachverständigentätigkeit wesentlichen Regelungen skizziert werden. Keine „verhan
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