Die Volksanwaltschaft ist nach Art 148a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auch zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Bundesverwaltung zuständig und hat dazu den Ort einer Freiheitsentziehung zu besuchen und zu überprüfen, das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer verwa
Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz 1975 angeführten festen Beträgen ist nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl. II Nr. 430/2023). Die festen Gebührenbeträge im GebAG werden damit mit wenigen Ausnahmen im Au
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