gesetzlich gerade noch zulässige Minimaltiefe des Reifenprofils gemäß StVO (A) bzw. StVZO (D). Demnach muss die Profiltiefe mindestens bei 1,6 mm für das Hauptprofil betragen. Unter dem Hauptprofil versteht man die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der. Lauffläche, die etwa 75% der Lauffläch
Darunter versteht man das Verhältnis zwischen der Bremskraft und dem Fahrzeuggewicht oder das Verhältnis zwischen der Bremsverzögerung und Fallbeschleunigung. Üblicherweise wird die Verzögerung in m/s² angegeben. Ein Wert von 8 m/s² bedeutet, dass in jeder gebremsten Sekunde eine Geschwindigkeitsred
Wird auch als "Fahrlicht" bezeichnet. Bei dem Abblendlicht wird eine asymmetrische Lichtverteilung auf der Fahrbahn realisiert. Zweck dieser Maßnahme ist es, Blendung des Gegenverkehrs zu vermeiden. Versuche haben ergeben, dass bei Dunkelheit und ungünstigen Verhältnissen die Sicht auf unbeleuchtete
für den Abbiegeverkehr bestimmter bodenmarkierter Richtungsfahrstreifen
Eine zusätzliche oder eingebaute Einrichtung, die das Gurtband im Kollisionsmoment festzieht, damit die Lose des Gurtes während eines Aufpralls verringert wird.
Spuren an Fahrzeugteilen, am Körper oder an der Kleidung eines Insassen als Unfallfolge bei angelegtem Sicherheitsgurt.
Druckspur an den Umlaufbeschlägen in Form von Aufrauungen oder Antragungen, Indikator für das Tragen des Sicherheitsgurtes.
Wenn aus Komfortgründen der Gurt nicht straff am Körper des Insassen an liegt, kommt es einer Kollision zu einer stoßanalogen Vorverlagerung, bevor überhaupt wesentliche Rückhaltekräfte über den Gurt ausgeübt werden. Abhilfe: Durch die Kollision ausgelöster Gurtenstrammer.
Die bei der Kollision in Längsrichtung des Gurtbandes wirkende Kraft.
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