Grundlagenseminar für Sachverständige HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS Landesverband Steiermark und Kärnten Griesgasse 10, 8020 Graz, Tel.: +43 (0) 316 / 71 10 18 Fax: +43 (0) 316 / 7
Hauptverband der Gerichtssachverständigen
HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS Landesverband Steiermark und Kärnten Griesgasse 10, 8020 Graz, Tel.: +43 (0) 316 / 71 10 18 Fax: +43 (0) 316 / 71
Aktualisiert am 22.8.2024 § 38 Abs 1 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sieht vor, dass Sachverständige ihren Anspruch auf Gebühr bei sonstigem Verlust binnen 4 Wochen nach Abschluss der Tätigkeit geltend machen müssen. Hält man die Frist von 4 Wochen nicht ein, so bewirkt dies nach der klaren gesetzli
Am 1.1.2021 ist das Budgetbegleitgesetz 2021 (BGBl. I Nr. 135/2020) in Kraft getreten, mit dem unter anderem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Gebührenanspruchsgesetz geändert wurden. Vorbemerkung Die Änderungen wurden - entgegen jahrzehntelang geüb
Zehn Jahre nach Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1.1.2014 ist festzustellen, dass allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zunehmend auch durch die Verwaltungsgerichte der Länder, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht bestellt werden. In diese
Name des SV Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Adresse PLZ und Ort An das Bezirksgericht/Landesgericht/ die Staatsanwaltschaft …………. Adresse PLZ und Ort Aktenzeichen: ………………… Betrifft: Antrag auf Gebührenvorschuss gemäß § 26 GebAG In obenstehender Rechtssache wu
Name des SV Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Adresse PLZ und Ort An das Bezirksgericht/Landesgericht/ die Staatsanwaltschaft …………. Adresse PLZ und Ort Aktenzeichen: ………………… Betrifft: Antrag auf Fristerstreckung In obenstehender Rechtssache wurde ich mit Beschl
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