Seit 1.7.2019 sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden verpflichtet. Dazu gehört auch die Verpflichtung, sich bei einem elektronischen Zustelldienst anzuschließen. D
05.06.2019
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