1. Die neuen Rahmengebühren Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) hat durch die Neugestaltung des § 34 Abs 3 GebAG ein System von Gebührenrahmen ausformuliert, das weit gehend an die Stelle der bisherigen Regelung des § 34 Abs 4 GebAG tritt und damit die Bezugnahme auf Gebührenordnungen,
Nach der mit 1.3.2006 in Kraft getretenen Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle; BGBl I 2005/133) sind nunmehr Telefon- und Faxwerbung sowie Werbe-E-Mails zur Direktwerbung oder an mehr als 50 Personen ohne Zustimmung an alle Adressaten (Konsumenten und Unternehmer) unzulässig (§ 107 Abs
Folgende Konstellation tritt in der Praxis häufig auf: Ein Privatgutachter fertigt von einem zu schätzenden Kraftfahrzeug Lichtbilder an, nimmt die Schätzung vor und schließt die Lichtbilder seinem Gutachten an. Es kommt zum Prozess, in dem das Privatgutachten als Urkunde vorgelegt wird. Darf nun de
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