§ 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) enthält eine Wertanpassungsklausel : Danach sind die Gebühren neu festzusetzen, sobald und soweit sich der Verbraucherpreisindex 2000 gegenüber der der letzten Festsetzung zugrunde gelegten Indexzahl um mehr als 5 vH geändert hat. Mit 1.10.2013 war es wieder
Das Internet und einfach zu handhabende Softwareanwendungen laden Sachverständige geradezu dazu ein, Inhalte 1:1 in Gutachten zu übernehmen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten die betreffenden Inhalte von ihren Autoren zur Nutzung für die Öffentlichkeit freigegeben sein, besteht ebenso kein
Nach § 5 Abs 2 IKT-Konsolidierungsgesetz – IKTKonG (BGBl I 2012/35) sind ab 2014 alle Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner von Bundesdienststellen oder deren sonstige Berechtigte im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen verpf
In der Vergangenheit hatte der Oberste Gerichtshof und – diesem folgend – ein Teil der zweitinstanzlichen Gerichte mehrfach ausgesprochen, dass die Gebühr für Mühewaltung nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG eine Gesamtgebühr für Befund und Gutachten sei, weshalb mit der Entlohnung für eine psychiatrische Unte
Häufig stellt sich die Frage, ob das nach § 8 Abs 5 Sachverständigen-und Dolmetschergesetz (SDG) vorgesehene Siegel von Gerichtssachverständigen nur für im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft erstattete Gutachten verwendet werden darf oder ob die Beisetzung des Siegels auch bei Pri
Nach § 34 Abs 4 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sind gesetzlich zulässige Gebührenordnungen , Richtlinien und Empfehlungen ein Maßstab für die Höhe der außergerichtlichen Einkünfte von Sachverständigen. Häufig sind solche Gebührenordnungen als unverbindliche Verbandsempfehlungen im Kartellregister e
Häufig wird in der Praxis die Frage gestellt, ob bei einem nach bereits erfolgter Zertifizierung gestellten Antrag auf Eintragung in weiteren Fachgebieten (Erweiterungsantrag) eine neuerliche Prüfung in Rechtskunde erfolgt, obwohl die ursprünglich abgelegte Zertifizierungsprüfung noch gar nicht so w
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, inwiefern Sachverständigen im Zuge ihrer Tätigkeit Einsicht in Akten von Gerichten und Verwaltungsbehörden zu gewähren ist und ob sie dazu einer Vollmacht bedürfen. Dazu einige Hinweise: Werden Sachverständige in gerichtlichem, staatsanwaltschaftlichem ode
Seit 1.7.2019 sind Sachverständige gemäß § 89c Abs 5a GOG nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Die elektronische Übermittlung von Gutachten , aber auch anderen Schriftstücken (siehe dazu unten) an die Justiz sowie die Anmeldung bei ei
Seit 1.7.2019 sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden verpflichtet. Dazu gehört auch die Verpflichtung, sich bei einem elektronischen Zustelldienst anzuschließen. D
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