11.05.2022
Mit 1.7.2022 treten folgende Änderungen im GebAG in Kraft: Die Gebühr für Zeitversäumnis beträgt einheitlich EUR 22,70 pro angefangener Stunde, die höhere Gebühr von EUR 28,20 bei Entfernungen von mehr als 30 km entfällt. Die Frist zur Legung der Gebührennote wird von 14 Tagen auf 4 Wochen ab Beendi
Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2022 (ZVN 2022), BGBl. Nr. I 61/2022) werden unter anderem die Zivilprozessordnung (ZPO), das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) und das Gerichtsgebührengesetz (GGG) geändert. Für Gerichtssachverständige ergeben sich folgende Änderungen § 357 Abs 1a ZPO - O
Das Bundesrechenzentrum (BRZ) hat den Verband darüber informiert, dass die derzeit bestehende Möglichkeit der Parallelnutzung der „alten“ elektronischen Akteneinsicht für Sachverständige und Dolmetscher:innen über JustizOnline (https://justizonline.gv.at) im Laufe des Aprils deaktiviert wird. Ab die
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