Mit Beginn des Jahres 2014 werden die neuen Verwaltungsgerichte (neun Landesverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht) ihre Tätigkeit aufnehmen. Damit stellt sich auch die Frage, wie sich in den von diesen Gerichten geführten Verfahren der Einsatz von Sachverständigen gestal
Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifzierten Sachverständigen Österreichs wurde bereits wiederholt mit der Frage konfrontiert, ob Sachverständige anlässlich der Befundaufnahme Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen vornehmen dürfen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramte
Die Ermittlungen der Justiz rund um den Verkauf der Hypo Alpe Adria haben auch eine Diskussion über die Qualität und Honorierung der vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft bestellten oder auch im privaten Auftrag tätigen Gutachterinnen und Gutachter entfacht. In der Medienberichterstattung ist
Die Ermittlung der Nutzwerte im Bereich von Wohnungseigentumsobjekten hat große praktische Bedeutung . Es handelt sich dabei naturgemäß auch um ein Betätigungsfeld von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Bereich Hochbau und Immobilien , die neben den für Hochb
Gerichtsgutachten enthalten mitunter Wendungen, die im allgemeinen Geschäftsverkehr als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Freizeichnungsklauseln“ oder schlicht als „Kleingedrucktes“ zu bezeichnen wären. Damit sind Textpassagen gemeint, die nicht zum eigentlichen Gutachten (also Befund und Gutachte
Das erst knapp vor Jahresende beschlossene und am 30.12.2010 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) bringt auf 246 Seiten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen. Hier können nur die für die gerichtliche Sachverständigentätigkeit wesentlichen Regelungen skizziert werden. Keine „verhan
Die durch die Änderung des Punktes 1.7 der Standesregeln bewirkte Lockerung des Werbeverbots durch Zulassung nicht reklamehafter Information über die Sachverständigeneigenschaft ermöglicht es, potenzielle Auftraggeber wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden, aber auch einzelne Pe
In der Vergangenheit hatte der Oberste Gerichtshof und – diesem folgend – ein Teil der zweitinstanzlichen Gerichte mehrfach ausgesprochen, dass die Gebühr für Mühewaltung nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG eine Gesamtgebühr für Befund und Gutachten sei, weshalb mit der Entlohnung für eine psychiatrische Unte
Das Bundesministerium für Justiz hat mit Erlass vom 11.3.2010, BMJ-B11.852/0009-I 6/2009 einige Änderungen der Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung (Nomenklatur) vorgenommen und gegenüber dem Bundesrechenzentrum die zugehörige Nummerierung festgelegt: Zahnheilkunde gehört wieder zur Medizin Das Fa
Nach dem seit 1.1.2008 geltenden § 14b Abs 1 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) dürfen sich als Gerichtssachverständige sowie als allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert nur jene Sachverständigen bezeichnen, die in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetra
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