Für das Jahr 2009 sind folgende wesentliche neue gesetzliche Regelungen beschlossen worden: Zivilverfahrens-Novelle 2009 (BGBl I 2009/30): Äußerungsfrist: Mindestens 7, Regelfall 14 Tage Den Parteien (§ 40 Abs 1 GebAG, siehe sogleich) ist im Gebührenbestimmungsverfahren Gelegenheit zur Äußerung zum
Nach § 63 Abs 1 lit h der Bauordung für Wien (LGBl 1930/11 idF LGBl 2005/41) ist bei bestimmten bewilligungspflichtigen Bauführungen eine statische Vorbemessung einschließlich eines Fundierungskonzeptes vorzulegen, die von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten
Die EO-Novelle 2008 (BGBl I 2008/37) bringt mit Wirksamkeit vom 1.3.2008 Änderungen, die für Sachverständige wesentlich sind. Das BGBl als PDF laden. Die wichtigsten die Sachverständigentätigkeit betreffenden Änderungen: Anforderung von Unterlagen zur Vorbereitung der Liegenschaftsschätzung Nach dem
Das Strafprozessreformgesetz (BGBl I 2004/19), das am 1.1.2008 in Kraft tritt , hat das bisherige strafprozessuale Vorverfahren tiefgreifend umgestaltet. Es ersetzt damit ein kompliziertes und teilweise nicht ausreichend geregeltes System von sicherheitsbehördlichen und staatsanwaltschaftlichen Erhe
1. Allgemeines Am 5.12.2007 hat der Nationalrat unter anderem das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) verabschiedet, das grundsätzlich mit 1.1.2008 in Kraft tritt und in das auch die seit gut zwei Jahren diskutierten Änderungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) und des Sachverständigen
Zum 1.1.2008 wurden das Gebührenanspruchsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz durch das Berufsrechtsänderungesetz 2008 (BRÄG 2008; BGBl I 2007/111) geändert (siehe dazu „ GebAG und SDG zum 1.1.2008 geändert “). Weiters tritt zu diesem Zeitpunkt die bereits mit dem Strafprozessrefor
Mit dem Erlass vom 21.9.2007 über die neue Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung für Gerichtssachverständige sowie die Sprachen der GerichtsdolmetscherInnen in der SDG-Liste (Nomenklatur-Erlass 2007 Teil II) wird die vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband vorgenomme
Am 3.8.2006 wurde das Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG; BGBl I 2006/137) kundgemacht. Danach hat der Verkäufer oder Bestandgeber eines Gebäudes dem Käufer
Die in BGBl I 2006/124 kundgemachte Wohnrechtsnovelle 2006 (WRN 2006) bringt zahlreiche Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 , des Mietrechtsgesetzes , des Landpachtgesetzes und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes . Sie tritt im Wesentlichen mit 1.10.2006 in Kraft . Das Bundesgesetzblatt
Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz 1975 angeführten festen Beträgen ist nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl II 2007/134). Darin wird ein Zuschlag von 17 % vorgesehen, der auf jene Tätigkeiten anzuwenden
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