Aktualisiert am 22.8.2024 § 38 Abs 1 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sieht vor, dass Sachverständige ihren Anspruch auf Gebühr bei sonstigem Verlust binnen 4 Wochen nach Abschluss der Tätigkeit geltend machen müssen. Hält man die Frist von 4 Wochen nicht ein, so bewirkt dies nach der klaren gesetzli
Häufig stellt sich die Frage, ob das nach § 8 Abs 5 Sachverständigen-und Dolmetschergesetz (SDG) vorgesehene Siegel von Gerichtssachverständigen nur für im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft erstattete Gutachten verwendet werden darf oder ob die Beisetzung des Siegels auch bei Pri
Der mit 1.1.2005 eingeführte Sachverständigenausweis in Kartenform (Chipkarte) erfreut sich noch immer nicht jener Beliebtheit, die ihm über vier Jahre nach seiner Einführung eigentlich zu wünschen wäre. Die Gründe dafür sind vielschichtig . Wie die praktische Verbandsarbeit im Bereich des Mitgliede
Punkt 1.7 der in der Delegiertenversammlung vom 4.4.1992 beschlossenen und in der Delegiertenversammlung vom 5.6.2004 ergänzten Standesregeln enthielt ein nahezu vollständiges Verbot von Werbung , dessen Akzeptanz in den letzten Jahren deutlich geschwunden ist, zumal ähnliche Verbote auch in anderen
Entsprechend den Möglichkeiten moderner Kommunikation stellt sich mitunter die Frage, inwiefern im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft schriftlich erstattete Gutachten dem Auftraggeber mittels E-Mail zugesendet werden können. Dazu ist folgendes zu sagen: Die Verfahrensgesetze sehen
Die umfangreichen Änderungen durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008 siehe die Schlagzeile GebAG und SDG zum 1.1.2008 geändert!) erfordern auch eine Änderung der Richtlinie zum Bildungs-Pass, die in der Delegiertenversammlung vom 16.5.2009 beschlossen wurde. Dabei wurden auch weitere
von VProf DI Dr Matthias Rant Präsident des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (Hauptverband der Gerichtssachverständigen) Wien, am 13.9.2008 Kernaussage: Die Richtigkeit und Verlässlichkeit von Gerichtsgutachten hängt von der Verfügbar
Sachverständige sind verpflichtet, sich gegen allfällige aus der gerichtlichen Sachverständigentätigkeit entstehende Schadenersatzansprüche zu versichern (§ 2a Abs 1 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG; Hier geht es zu den Einzelheiten ). Für diese Haftpflichtversicherung hat der Hauptverb
Die am 9.6.2008 abgehaltene Mitgliederversammlung stand im Zeichen personeller Veränderungen: Der seit 1992 im Amt befindliche Vorsitzende Dipl-Ing Dr Matthias RANT hat sich bedauerlicherweise entschlossen, nicht mehr für eine Wiederwahl zu kandidieren. Die Mitgliederversammlung hat ihn in dankbarer
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, inwiefern Sachverständigen im Zuge ihrer Tätigkeit Einsicht in Akten von Gerichten und Verwaltungsbehörden zu gewähren ist und ob sie dazu einer Vollmacht bedürfen. Dazu einige Hinweise: Werden Sachverständige in gerichtlichem, staatsanwaltschaftlichem ode
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