Die durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 mit 1.1.2008 geänderten Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) und des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG) haben großen Einfluss auf die praktische Sachverständigentätigkeit . Mit 1.1.2008 gibt es zahlreiche Fälle, in denen sich
Das Bundesministerium für Justiz hat mitgeteilt, dass der Kanzler des Internationalen Strafgerichtshofes um Unterstützung bei der Identifizierung und Auswahl entsprechend qualifizierter Interessenten (Privatpersonen und Organisationen) in den Bereichen Gerichtsmedizin, Ballistik, Militär, Polizei, (
Nach § 34 Abs 4 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sind gesetzlich zulässige Gebührenordnungen , Richtlinien und Empfehlungen ein Maßstab für die Höhe der außergerichtlichen Einkünfte von Sachverständigen. Häufig sind solche Gebührenordnungen als unverbindliche Verbandsempfehlungen im Kartellregister e
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